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Indoor-Verteilerschrank 5x 11kW (FI Typ A 25A, LS 16A, HLAK 5p)

Artikelnummer: ABN.VPV001.00002074
  • Erweiterung für Zählerschrank 3x11kW und Anschluss von bis zu 8 Wallboxen
  • Fehlerstromschutzschalter Typ A und Leistungsschutzschalter für weitere fünf 11kW-Wallboxen vorinstalliert
  • Ermöglicht die einfache Nachrüstung von Wallboxen in elektrischen Bestandsanlagen
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Der Verteilerschrank ist für den Anschluss/Betrieb von fünf 11kW-Wallboxen ausgelegt. In... mehr

Indoor-Verteilerschrank 5x 11kW (FI Typ A 25A, LS 16A, HLAK 5p) (ABN.VPV001.00002074)


Der Verteilerschrank ist für den Anschluss/Betrieb von fünf 11kW-Wallboxen ausgelegt. In Kombination mit Zählerschränken 3x 11kW und Parametrierung/Aktivierung eines Lademanagements können bis zu acht 11kW-Wallboxen parallel betrieben werden. Der maximale Dauerbetriebsstrom pro Stromkreis beträgt ≤ 16 Ampere (A). Das Zählerschrankgehäuse (Höhe 1100 mm, Breite 300 mm, Tiefe 210 mm) besteht aus robusten Stahlblech in Schutzklasse IP43 und ist in RAL 9016 (verkehrsweiß) ausgeführt. Fehlerstromschutzschalter Typ A und Leitungsschutzschalter sind enthalten und vorinstalliert. Damit sind die technische Voraussetzung für die Belieferung mit MEIN AUTOSTROM zuhause gegeben. Mehr erfahren.

Der Verteilerschrank ermöglicht die einfache Nachrüstung von Wallboxen in elektrischen Bestandsanlagen.

Der Verteilerschrank ist für alle Wallboxen mit integrierten DC-Sensor geeignet (z.B. KEBA KeContact P30, Heidelberg Energy Control/Home Eco, ABL eMH1, MENNEKES AMTRON Pro 11).

Allgemeines:

In Deutschland ist der Betrieb einer Wallbox beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Ladeleistung von 12 kW führt der Netzbetreiber eine örtliche Netzprüfung durch und erteilt im Anschluss eine Genehmigung für den Betrieb der Ladestation. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge werden normativ als elektrische Dauerlasten kategorisiert. Der Betrieb einer elektrischen Dauerlast hinter dem gewöhnlichen Haushaltsstromzähler ist normativ in Deutschland nicht zulässig.

Baukostenzuschuss:

Die Dimensionierung auf eine maximale Ladeleistung von 11 kW ermöglicht, dass bei Einfamilien- und Doppelhäusern im Regelfall die Ladestation im Rahmen der gesetzlichen Freigrenze von 33 kVA betrieben werden kann. Ein Baukostenzuschuss gemäß Netzanschlussverordnung (NAV) wird in diesen Fällen vom Netzbetreiber nicht erhoben.

 

 

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