BUSINESS AUTOSTROM (24 Monate)
- Autostrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen garantiert emissionsfreies Fahren
- volle Preisgarantie inkl. Steuern und Abgaben für 12 Monate
- für Viel- und Dienstwagenfahrer sowie für Gemeinschaftsanlagen in Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern empfohlen
- eigener Zähler für Wallbox und Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG (Modul 2) erforderlich
- auch Ladeleistungen über 12 kW am gewerblichen PKW-Stellplatz möglich
- Wie muss ich die Wallbox anschließen, damit ich mit dem günstigen Autostrom-Tarif laden kann? Mehr erfahren.
Bruttopreis | |
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Verbrauchspreis | 0,00 Ct./kWh |
Grundpreis | 0,00 €/Monat |
Jahreskosten | 0,00 € |
BUSINESS AUTOSTROM (24 Monate) (EVE01Q01AG)
Für Elektrofahrzeuge empfohlen: Mit 100 % Naturstrom am privaten Stellplatz laden und am Energiepreis sparen! Der Ihnen gelieferte Autostrom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.
BUSINESS AUTOSTROM wird Viel- und Dienstwagenfahrern sowie für Gemeinschaftsanlagen in Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern empfohlen.
Technische Voraussetzung für die Belieferung mit BUSINESS AUTOSTROM ist der Anschluss Ihrer Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG (Modul 2). Nach Anmeldung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber wird in den Stromkreis Ihrer Wallbox ein Steuergerät eingebaut, wodurch der Stromnetzausbau in ihrer Region minimiert werden kann. Ihr örtlicher Netzbetreiber reduziert die Ladeleistung nur im Bedarfsfall (temporär) auf minimal 4,2 kW pro Ladepunkt. Unterbrechnungen oder dauerhafte Leistungsreduzierungen sind Geschichte. Der Strombedarf der Wallbox wird dabei über einen gesonderten Zähler erfasst. Mehr erfahren.
BUSINESS AUTOSTROM verbindet Nachhaltigkeit mit gutem Service zu einem günstigen Preis.
Vertragsbedingungen:
- Vertragliche Erstlaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn
- Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung vorliegt.
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
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Ich beauftrage enviaM mit der Lieferung des gesamten Bedarfes an elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung für die Ladestation an meiner oben genannten Lieferstelle. Grundlage dafür sind neben diesem Auftrag die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB). Die aktuelle Datenschutzinformation der enviaM ist beigefügt. Ich bevollmächtige enviaM für meine oben genannte Lieferstelle zur Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages. Weiterhin bevollmächtige ich enviaM zur Einholung aller im Zusammenhang mit der Lieferung benötigten Daten, insbesondere der historischen Lastgangdaten (1/4-h-Werte) der beiden vorangegangenen Jahre. enviaM ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.
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Voraussetzung und Bedingung für Stromlieferungen zu den Konditionen des BUSINESS AUTOSTROM (24 Monate) ist, dass die elektrische Energie für die Ladestation des Kunden über eine gesonderte Messeinrichtung erfasst werden kann, der örtliche Netzbetreiber die Ladestation als Anschluss für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG (Modul 2) anerkennt und dafür verminderte Netzentgelte gewährt.
- Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Einbau der Messeinrichtung für die Ladestation deren Zählernummer enviaM mitzuteilen.
- Der örtliche Netzbetreiber ist berechtigt, die Versorgung der Ladestation des Kunden zu steuern; hierauf hat enviaM keinen Einfluss.
- Der Vertrag BUSINESS AUTOSTROM hat eine Preisgarantie. Alle Preisbestandteile werden durch die Preisgarantie fixiert. Unabhängig von der Preisgarantie gelten die jeweiligen Aufschläge auf den Grundpreis, wenn die Messeinrichtungen an der Lieferstelle während der Vertragslaufzeit verändert werden.
- Die Preisgarantiefrist läuft 12 Monate. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 3 der AGB. Die erstmalige Überprüfung der Kostenentwicklung gemäß Ziffer 3.2 und 3.3 der AGB erfolgt dabei durch einen Vergleich mit den im Strompreis zu Beginn der Preisgarantiefrist enthaltenen Kosten.
- Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 24 Monate ab Lieferbeginn. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht gemäß Ziffer 12.1 und 12.5 der AGB gekündigt wird.
- Preisänderungsmitteilungen werden abweichend zu Ziffer 3.4 AGB künftig ausschließlich per E-Mail unter der angegebenen Adresse zugestellt. Ziffer 3.4 AGB bleibt im Übrigen unberührt.
- enviaM sichert zu, eine Strommenge, die der Menge elektrischer Energie entspricht, die enviaM Ihnen in einem Kalenderjahr liefert, zu 100 % aus Stromerzeugungsanlagen zu beziehen, die elektrische Energie aus regenerativen Energiequellen erzeugen und in das Netz einspeisen. Für die Stromlieferung für BUSINESS AUTOSTROM werden Herkunftsnachweise gemäß den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet.
- Es gelten die Allgemeinen Regellungen zur Stromlieferung (AGB).